Verteidigung maßregelte Generalbundesanwalt-schaft sowie Dresdner Richter
Darf beim Urteil des Oberlandesgerichts Dresden tatsächlich die Rede von Gerechtigkeit sein? In Grunde genommen keineswegs, würde eine linke Terrorgruppe angeklagt, wären die Urteile wesentlich höher ausgefallen. Davon muß man ausgehen. Die beiden Rädelsführer der rechtsextremen Gruppe Freital, Timo S. und Patrick F., hatten mit zehn beziehungsweise neuneinhalb Jahren die höchsten Strafen erhalten.
Somit entsprachen die Urteile nicht der Meinung der Bundesanwaltschaft, die knapp elf Jahre gefordert hatte. Inwiefern die Richter des Oberlandesgerichts sich haben beein-drucken lassen, bleibt mal dahingestellt, es entspricht in Folge der vorherigen Verharmlosung zum Tathergang jener rechtsextremen Gruppe in Freital, die ohnehin im Freistaat Sachsen wohl eher an der Tagesordnung zu sein scheint. Immerhin entstand dort eine Pegida, tummeln sich landesweit genügend rechtsextreme Gruppierungen, schaut Polizei und Justiz oftmals nicht so genau hin.
Das Verhalten der Verteidigung entspricht dem Konsens Rechtsradikaler
Wer die Dresdner Richter mit DDR-Richtern vergleicht, wie das die Verteidigung der Angeklagten im Prozeß zu Bedenken gab, macht zwar mit solchen Polemiken seinen Job, andererseits wirft das keineswegs ein gutes Licht auf jene Anwälte. Dem aufmerksamen Beobachter kommt dabei ein Horst Mahler in den Sinn, vom Anwalt für Linksextreme späterhin selbst zum Rechtsextremen mutiert, der derzeit seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstallt Brandenburg a. d. Havel absitzen muß. Welch Wandel!
Ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland, der weiterhin auf dem rechten Auge unübersehbar blind bleibt, denken wir an die lasche Haltung zum NSU-Prozeß, an den Terroranschlag beim Oktoberfest, etliche andere Fehlleistungen deutscher Justiz und Politik selbst, wird schnell klar, was da verkehrt läuft.
Rechter Terror auf dem Vormarsch mit dieser AfD?
Generell muß man geistigen Brandstiftern eine Mitschuld bescheinigen, was somit auch beim rechten Terror zutrifft, eine AfD sich nicht einfach wegducken kann. Das wissen alle, jüngst zeigten die anderen Parteien im Deutschen Bundestag, wie mit dieser rechts-extremen Partei man öffentlich verfahren sollte. Doch gerade weil schlafende Hunde längst erwacht sind, ist äußerste Vorsicht geboten.
Das zeigen derartige Prozesse wie der zur Terrorgruppe Freital genauso wie die Ratlosigkeit der Bundespolitik, die zwar im Plenum gut kontern vermag, aber ansonsten eher stillhält. Natürlich taucht dann die Frage auf, wieviel rechten Terror die Bundesrepublik vertragen kann. Überhaupt keinen, egal welcher Art, ob rechten, linken oder islamistischen. Allerdings sollte schleunigst ein wesentlich schärferes Augenmerk zum rechten Terror gerichtet werden, bevor dieser sich ungebremst ausbreiten kann.
Lotar Martin Kamm
