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Der aktive Schutz der Verfassung, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten

Ein (Amts-)Eid ist für den Schwörenden bindend. Ein Eidesverstoss ist gleichbedeutend mit einem Meineid. Dabei ist es unbedeutend, ob das bei einem Bundespräsidenten nicht justiziabel ist. Oder geradezu sophistisch, wenn zwischen promessorischen -versprechenden- und assertorischen -versichernden- Eid unterschieden wird. Ein Eid ist eine besonders bindende Form des Versprechens, eine ethisch-moralische Selbstbindung des Schwörenden. Verbunden mit der religiösen Formel noch stärker. Weiterlesen

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