Die beiden AfD-Strukturen


Das unter dem Titel „Mögen sie sich gegenseitig ins Aus katapultieren“ Beschriebene aus der Retrospektive und mit der Frage betrachtet: Was konkret wird hier über die internen Strukturen der AfDler-Nationalsozialisten analytisch klar?

Es gibt zwei klar unterscheidbare, grundlegend verschiedene interne Strukturen: Die, die dem Parteiengesetz äußerlich formal entspricht, wie Vorstände und ihre demokratische Legitimation, die ausschließlich Zweck zum Macht-Mittel sind. Diese interne Struktur wird von der quasi-anarchischen internen Struktur dominiert, mit der oberflächlich aus real absolut vereinzelten Individuen eine Schein-Partei imaginiert wird, in der es ausschließlich ein Interesse gibt: In häufig wechselnden Konstellationen rein persönlich interessenbedingter loser Verbindungen ausschließlich individuelle Positionen zu behaupten.

Die nach außen aus der Perspektive einer „normalen“ Partei betrachtet das Bild einer zerstrittenen Partei vermittelt, die trotz teilweise extrem heftiger und irrationaler interner Auseinandersetzungen einen ideologischen Zusammenhalt hätte. Der von außen von den Beobachtern imaginiert wird, die zur rationalen Analyse das Bild einer realen formalen Struktur benötigen, die sie dazu selbst schaffen.

Konklusion: Die Partei „Alternative für Deutschland“ existiert real ausschließlich zum Schein – durch das vermittelte Bild „ihrer“ Analysanden.

Was hat das für -auch juristische- Konsequenzen, so aus dem Parteienrecht?

Lothar Klouten

Kategorie: Politik

Dieser Beitrag wurde unter Politik, Quergedachtes abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..