Ein Flop on top

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Lug und Trug
keineswegs Unfug
Politik umgarnt
oft davor gewarnt
Einflüsse überall
nicht Knall auf Fall

Mensch strickt
leider ungeschickt
die eigene Misere
mißachtet die Schere
zwischen arm und reich
fürs Elitenreich

Endlich aufwachen
herzhaft lachen
Vielfalt eine große Chance
brecht besser diese Lanze
bevor Kriege alles vernichten
Herzlose uns richten

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Gedichte

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Die Mär von der K-Frage, die keine war

Warum Deutschland unter Merz viel mehr zu leiden hat

Komödien und Politik haben eines gemeinsam, man sollte sie niemals allzu ernst nehmen. Letzteres trifft erst recht zu, nachdem besonders die Medien und Social Media sich vollmundig über die Ampel ausgelassen hatten, ein Bashing wie niemals je zuvor gegen eine Regierung. Man stelle sich für einige Momente jenes Spektakel in Zeiten von Kohl und Merkel vor. Schwamm drüber, mit jenem Friedrich Merz haben Sie die Gelegenheit. Ach, lieber sein lassen? Wen wundert’s?!

Jetzt hat Scholz ein Problem mehr, meint Florian Schmidt im T-Online-Artikel. Das hat Kanzler Olaf Scholz ohnehin, mitnichten wegen jenes „Maulhelden“ Friedrich Merz, der schon zu Beginn der 80er Jahre dadurch auffiel, viel Phrasen zu dreschen, statt konstruktiv-soziale Kompetenz auszustrahlen. Danach verschwand er von der politischen Bildfläche hin zu BlackRock, ein gezieltes Techtelmechtel, um jetzt zu meinen, er sei die Wirtschaftskompetenz in persona. Im Gegenteil, Stillstand und Ignoranz dem Klimawandel gegenüber bedeutet eine gefährliche Gratwanderung, die somit auch der deutsche Wähler selbst zu verantworten hat!

Jetzt mal Butter bei die Fische

Der lang befürchtete Worst Case tritt ein, keinesfalls überraschend und Knall auf Fall. Das war von langer Hand genau so geplant. Ob mit oder ohne Brandmauer, Merz tönt schon länger im selben Vokabular wie die Nazis im Deutschen Bundestag, die Ampel sprang bereits mehrfach über die Stöckchen, die die Union ihr hinhielt.

Nicht etwa aus politischer Ein- oder Übersicht, sondern in erster Linie aus machtpolitischen Ambitionen. Allen voran die Sozialdemokraten, den Ausgang der 21. Bundestagswahl im Visier. Weil dann höchstwahrscheinlich nur eine erneute Große Koalition schlimmeres verhindern mag. Die FDP wird ihren Verliererkurs fortsetzen, an der 5-Prozent-Hürde scheitern, die Linken ohnehin, das BSW die Grünen überflügeln. Insofern nähern sich die beiden extremen Parteien zusammengerechnet den 40 Prozent. Tragisch genug!

Von wegen Strippenzieher

Nein, Herr Schmidt, Merz zog an keinen Strippen, er hatte den Bashing-Bonus als Vorteil. Immerhin scheiterte er 2018 und 2020 als potenzieller Parteivorsitzender, zunächst stahl ihm Annegret Kramp-Karrenbauer die Show, danach Armin Laschet. Ein Jahr später erhielt der Sauerländer seine Chance nach Laschets Rücktritt mit der verlorenen Bundestagswahl 2021.

Mit Strippenziehen hat dies somit nichts zu tun, vielmehr mit Abmühen ohne große Wirkung. Vielleicht tobt sich ja Herr Merz deshalb vollmundig über die Ampelpolitik so herzhaft aus. Mal schauen, inwieweit er kleinlaut sich wegduckt, wenn er selbst im Herbst 2025 als 10. Bundeskanzler antreten darf. Wir werden ihn sehr scharf beobachten und zu berichten wissen!

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Meinung

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Der aktive Schutz der Verfassung, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten

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Der Rahmen des Parlamentarischen Rates

1948/49 haben 70 Menschen, davon fünf aus Berlin beratend, das Grundgesetz geschaffen: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes, der Parlamentarische Rat, der Verfassungsgeber. Auf der Basis von Überlegungen im Exil und im Widerstand, der Landesverfassungen und der Vorarbeiten des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee erarbeiteten sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Wobei sie sich in weiten Teilen an der Weimarer Reichsverfassung orientierten.

Der Kernwille des Verfassungsgebers

Jeder dieser 70 Menschen war Opfer des nationalsozialistischen Terror-Mord-Parteien-Staates. Die meisten von ihnen im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten, bis hin zu langjährigen Konzentrationslageraufenthalten. Oder im Exil. Was für diese Menschen den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft und Enteignung bedeutete. Diese gleichzeitig kollektive wie individuelle Erfahrung bedingte den Kernwillen aller 70 Abgeordneten: Das was heute mit „Nie wieder!“ pointiert wird. „Wir haben uns bemüht, in unseren Vorschlag alle Sicherungen einzubauen, die nach menschlichem Ermessen denkbar sind.“ (1)

Exemplarisch: Die aktiv verfassungsschützende Rolle des Bundespräsidenten

Hier fokussiere ich mich stellvertretend auf die vom Parlamentarischen Rat nachdrücklich gewollte Rolle des Bundespräsidenten außerhalb von politischen „Normalzeiten“, also insbesondere in Verfassungskrisen, wenn das „Nie wieder!“ bedroht ist. Wir kennen den „Schönwetterbundespräsidenten“ in „verfassungsrechtlicher Normallage“. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben mit dem von ihnen explizit gewollten „Schlechtwetterbundespräsidenten“ eine Sicherung der Verfassung zu ihrem Schutz geschaffen. „Ist man ehrlich, haben Literatur und Rechtsprechung mit ihren Funktionsbeschreibungen nur das aufgenommen, was man mit den Zeiten von Adenauer, Heuss und Lübke als Kompetenzarrangement kennen gelernt hat.“ (2) Die Schönwetterphase kann -wie heute- von einer Schlechtwetterphase unterbrochen werden. In der die Verpflichtung besteht das Grundgesetz nach dem Willen des Verfassungsgebers zu schützen.

Der Bundespräsident im vernetzten sich gegenseitig er- und begrenzenden System der Verfassungsorgane

Der Bundespräsident ist als einzelner Mensch zugleich auch Staatsoberhaupt und Verfassungsorgan. Protokollarisch steht er an erster Stelle der Staatsorgane. Das ist auch Ausdruck davon, das er „povoire neutre“ ist. Also in Gegensatz zu den anderen vier Staatsorganen parteipolitisch neutral agieren muss. Deshalb auch, wenn er Mitglied einer Partei ist, diese Mitgliedschaft in seiner Amtszeit ruhen lässt. „Der Bundespräsident ist ein Amtsträger, der „über“ den Staatsfunktionen steht, und -in je unterschiedlichem und dem jeweiligen Bedarf zugeschnittenen Maße- deren Funktionsfähigkeit sichert.“ (3) Das gilt in Besonderem in Verfassungskrisen. Dann überwölbt er die anderen Staatsorgane, um die Funktionsfähigkeit aller Staatsorgane pflichtgemäß zu gewährleisten. Und damit das Grundgesetz in seinem Bestand zu schützen. Auch weil er im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht jederzeit frei ist zu agieren. Er ist wie das Bundesverfassungsgericht Hüter der Verfassung.

Artikel 56 des Grundgesetzes: Der Amtseid des Bundespräsidenten

„Der Bundespräsident leistet vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.“ Der Amtseid des Reichspräsidenten nach der Weimarer Reichsverfassung wurde vom Parlamentarischen Rat um die Worte „und verteidigen“ ergänzt. Nach Art. 64 GG leisten Bundeskanzler und Bundesminister denselben Eid.

Warum hat der Verfassungsgeber den Amtseid um „und verteidigen“ erweitert?

„Vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen der Weimarer Republik erweiterte der Parlamentarische Rat in Art 56 GG die Eidesformel der Weimarer Rechtsverfassung um die aktive Pflicht, das Grundgesetz zu verteidigen. Damit hat das Konzept der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes seinen Niederschlag auch in der Eidesformel gefunden.“ (4)

Der Amtseid des Bundespräsidenten in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates

Im amtlichen Dokument „Fundstellenverzeichnis zum Grundgesetz (Entwurf)“ sind alle in den Drucksachen des Parlamentarischen Rates sich befindende Fundstellen zu den einzelnen Artikeln in der chronologischen Reihenfolge verzeichnet. Zum Amtseid sind es 24. In diesem amtlichen Dokument wird wiederum bei zahlreichen Fundstellen auf das amtliche Dokument „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Entwürfe)“ in dem sich auch der schriftliche Berichts des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz vom 6. Mai 1949 befindet, der also zu den Grundgesetzentwürfen gehört, Bezug genommen.

Von den Fundstellen zum Amtseid sind in den 14 Bänden

„Akten und Protokolle“ aus dem „Ausschuss für Organisation des Bundes / Ausschuss für Verfassungsfragen und Rechtspflege“ aufgenommen worden: „Vors. (Dr. Lehr): Man könnte sagen, dass er die Verfassung gewissermaßen schützen muss, und zwar nicht nur passiv, sondern aktiv.

Dr. Becker: Man müsste sagen, dass er die Verfassung einhält, schützt und seine Pflichten unparteiisch erfüllt.“ (S.337)

Aus dem Hauptausschuss: „Dr. Menzel (SPD): Ich stelle den Antrag hinter dem Wort „wahren“ einzufügen: „und verteidigen“. Ich möchte, dass in der Eidesformel zum Ausdruck kommt, dass auch der Bundespräsident verpflichtet ist, aktiv tätig zu werden um den Staat im rahmen seiner Kompetenzen zu verteidigen.“ (S.268)“

„Vors. Dr. Schmid (SPD): In Ihrem Vorschlag vermisse ich die Wendung „…das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes verteidigen.“ Ich glaube, das ist doch recht wichtig.

Dr. Seeboom (DP): Das ist wohl nur ein Druckfehler. Es soll heißen: „…wahren und verteidigen.““ (S.1000)

Der Amtseid im Kontext des Plenums des Parlamentarischen Rates am 6. Mai 1949

In dieser Sitzung erfolgte die zweite Lesung des Entwurfs des Grundgesetzes. Dazu gibt es das oben erwähnte Dokument „Anlage zum stenographischen Bericht der 9. Sitzung des Parlamentarischen Rates am 6. Mai 1949… erstattet von den von den Berichterstattern des Hauptausschusses für das Plenum, den Abgeordneten Dr. Hermann von Mangoldt, Friedrich Wilhelm Wagner, Dr. Dr. h. c. Robert Lehr, Dr. Rudolf Katz, Dr. Wilhelm Laforet, Georg August Zinn, Dr. Hermann Höpker Aschoff, Dr. Heinrich von Brentano“.

Dieser schriftliche Bericht von 106 Seiten ist, wie oben bereits erwähnt, ein amtliches Dokument des Parlamentarischen Rates. (7) Darin führt Dr. Hermann Höpker-Aschoff, dann 1951 erster Präsident des Bundesverfassungsgerichts, auf Seite 51 grundsätzlich aus: „Es war vorgesehen, dass die Berichterstatter der Fachausschüsse bei der zweiten Lesung im Plenum des Parlamentarischen Rates zu den einzelnen Abschnitten des Grundgesetzes einen Bericht über das bisherige Ergebnis der Beratungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses erstatten sollen. Mit Rücksicht auf die schnelle Verabschiedung des Grundgesetzes in der zweiten und dritten Lesung des Plenums hat man von solchen Berichten abgesehen, dafür aber den Berichterstattern aufgegeben, einen schriftlichen Bericht zu erstatten, der dann dem Protokoll der zweiten Lesung des Plenums beigefügt werden sollte. Ein mündlicher Bericht im Plenum hätte von den Beschlüssen des Hauptausschusses (und der entsprechenden Artikelfolge) ausgehen müssen. Es erscheint mir unterdessen zweckmäßig, bei dem schriftlichen Bericht von dem verabschiedeten Grundgesetz (in seiner Artikelfolge) auszugehen, um allen Lesern die Sache zu erleichtern. Der Zweck des Berichtes, Aufschluss über die Beweggründe des Gesetzgebers zu geben und dadurch der Auslegung des Grundgesetzes zu dienen, wird hierdurch nicht beeinträchtigt, sondern gefördert.“

Analog führt Dr. Dr. h. c. Robert Lehr aus (S.17): „Der Zweck des Berichts, Aufschluss über die Beweggründe des Gesetzgebers zu geben und damit damit der Auslegung des Grundgesetzes zu dienen setzt voraus, dass auch die nicht in das Grundgesetz übernommenen Vorschläge und Fassungen berücksichtigt werden, soweit ihre Ablehnung oder Nichtaufnahme für das Verständnis und die Auslegung des Grundgesetzes von Bedeutung sein können.“

Auf den Seiten 21 und 22 führt Lehr grundsätzlich zum Bundespräsidenten aus, auf den Seiten 26 bis 29 zu „Abschnitt „V. Der Bundespräsident“ im einzelnen“. Zum Eid führt er auf Seite 27 aus: „In der Eidesformel sollte zum Ausdruck kommen, dass der Bundespräsident nicht nur „passiv“, sondern auch zum „aktiven“ Schutz der Verfassung verpflichtet sei.“

Was die Auslegung des Grundgesetzes bezüglich des Amtseides betrifft heißt es klar: „verpflichtet“ – zum aktiven Schutz der Verfassung.

Der Umgang mit dem schriftlichen Bericht vom 6. Mai 1949

Bis heute ist der schriftliche Bericht nicht frei verfügbar (ab-)gedruckt worden. Obwohl es dazu mindestens einen konkreten Anlass gegeben hat: In den Bänden 7 Entwürfe zum Grundgesetz und 9 Plenum der „Akten und Protokolle“. Obwohl im amtlichen Dokument des Parlamentarischen Rates „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Entwürfe)“ der Berichts vom 6. Mai 1949 enthalten ist, entschied der Bearbeiter des Bandes 7 Entwürfe zum Grundgesetz diesen nicht einmal zu erwähnen. Im Band 9 der Akten und Protokolle schreibt der Bearbeiter, ein Archivar des Bundesarchivs, zur zweiten Lesung des Grundgesetzentwurfs lapidar zu einem amtlichen Bericht, den er gelesen hat, also auch die oben zitierten Ausführungen von Höpker-Aschoff: „Die Verbindung diese Berichtes zum Prot. der 9. Sitzung blieb somit künstlich.“ (S.433). Und negiert dieses amtliche Dokument.

Das Bundesverfassungsgericht hat das anders entschieden. Im Kontext seiner Entscheidung zur Bundestagsauflösung am 16. Februar 1983 -2BvE 1,2,3,4/83-, im Band 62 der Entscheidungssammlung abgedruckt, ist der schriftliche Bericht vom 6. Mai 1949 vier mal explizit genannt: Auf den Seiten 47, 50. 100 und 101. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat den schriftlichen Bericht in seiner Bibliothek. Dessen Rezeption zur Auslegung, wie von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes explizit geradezu angemahnt, ist ein ganz andere Frage. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen ansonsten gern aus den Beratungen des Parlamentarischen Rates zitiert. Wobei es in der oben genannten Entscheidung heißt: „… die gleiche Zielsetzung zum Ausdruck kommt, von der sich der Parlamentarische Rat hat leiten lassen: Offenheit der Norm für die Bewältigung außergewöhnlicher politischer Krisensituationen…“ (S.49)

Die Bedeutung eines (Amts-)Eides

Ein (Amts-)Eid ist für den Schwörenden bindend. Ein Eidesverstoss ist gleichbedeutend mit einem Meineid. Dabei ist es unbedeutend, ob das bei einem Bundespräsidenten nicht justiziabel ist. Oder geradezu sophistisch, wenn zwischen promessorischen -versprechenden- und assertorischen -versichernden- Eid unterschieden wird. Ein Eid ist eine besonders bindende Form des Versprechens, eine ethisch-moralische Selbstbindung des Schwörenden. Verbunden mit der religiösen Formel noch stärker.

Die Auslegung des Amtseides

Die ersten Kommentare / Erläuterungen des Grundgesetzes nach dessen Verabschiedung wurden von ex-Mitgliedern des Parlamentarischen Rates wie z.B. Carlo Schmid (unter dem Namen Karl Schmid) und Hermann von Mangoldt verfasst. Und spiegeln die Ergebnisse der Beratungen des Parlamentarischen Rates incl. des schriftlichen Berichtes vom 6. Mai 1949. Ende der 1950er Jahre begann mit dem Gundgesetzkommentar von Theodor Maunz der Bruch. Der Staatsrechtler, der unter nationalsozialistischer Herrschaft ein führender deutscher Staatsrechtler war, also Nationalsozialist sein musste und seinen Eid auf Hitler geschworen hat. Der nach 1945 nach einer Anlaufzeit in der Bundesrepublik Deutschland nahtlos an die Zeit vor dem 8. Mai 1945 anknüpfte. (9)

Ein Kommentarsatz von heute stellvertretend

„Entscheidend ist also nicht der Inhalt des Versprechens, sondern die Form, in der es abgegeben wird.“ (10)

In Anbetracht des vorher Ausgeführten: Der Amtseid des Bundespräsidenten ist so sinnentleert. Diametral entgegengesetzt zum Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Von den Füßen auf den Kopf gestellt – oder gefallen (worden).

Ein prägnantes Zitat anstelle einer Abschlussbemerkung

„Würde die Staatsrechtslehre bei dieser Linie bleiben (und sollte sie das?), wenn man am Horizont einen neuen Diktator heranziehen sähe? Würde dann nicht gefordert, diesen Diktator und seine Partei bzw. Fraktion von den Stühlen der Macht fernzuhalten, und zwar mit allen Mitteln, die das Grundgesetz neben dem Parteiverbotsverfahren (Art. 21 II GG) zur Verfügung stellt, also etwa auch mit einer weitest möglichen Auslegung der Kompetenzvorschriften des Bundespräsidenten?“ (11)

1 Die Abgeordnete im Parlamentarischen Rat Dr. Elisabeth Selbert. in: Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.). Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Band 3, S.849. München 2002.

2 Hermann Butzer. Hat Adenauer damals richtig hingeschaut? Anmerkungen zur These der politischen Machtlosigkeit des Bundespräsidenten. in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 4/2017, S.210-215, hier 214.

3 Josef Irsensee und Paul Kirchhof (Hrsg.). Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band III Demokratie – Bundesorgane. Dritte, völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage. Heidelberg 2023. § 61 Rn.41, S.1054.

4 Walter Haensele. Amtseid a`la Obama – Verfassungsrechtliche Grundfragen und Probleme des Amtseides nach dem Grundgesetz. in: Juristische Ausbildung (JURA), Heft 9 / 2009, S.670-676, hier S. 671.

5 Wie Anmerkung 1.

6 Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.). Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Band 14. München 2009.

7 Gerhard Leibholz und Hermann von Mangoldt (Hrsg.). Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge / Band 1. Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes. Im Auftrage der Abwicklungsstelle des Parlamentarischen Rates und des Bundesministerium des Innern auf Grund der Beratungen im Parlamentarischen Rat. Tübingen 1951, S. XI. Auf der Seite 408 wird Bezug genommen auf die oben zitierten Fundstellen aus den Verhandlungen des Organisationsausschusses.

8 Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.). Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Band 9. München 1996.

9 Frieder Günther. Denken vom Staat her. Die deutsche Staatsrechtslehre zwischen Dezision und Integration 1949-1970. München 2004. „Ähnlich wie Schmitt hat Theodor Maunz mitlerweile traurige Berühmtheit erlangt als Jurist, der den jeweiligen Machthabern über die politischen Systembrüche auf skrupellose Weise dienstbar war, indem er „nur das geltende Recht ausgelegt hat“, und sich gleichzeitig an der Spitze seiner Wissenschaftsdisziplin halten konnte.“ (S.156) Das bedarf aus meiner Perspektive einer Ergänzung: Nach 1945 hat Maunz Recht, also auch das Grundgesetz, so ausgelegt, dass er es im Verein mit seinen Kollegen -*innen gab es in diesem Umfeld nicht- und Schülern so auslegte, dass es schrittweise eine Annäherung an seinen Eid auf Hitler näher kam. Kurz: Das Verständnis, die Auslegung, des Grundgesetzes wurde von den Füßen auf den Kopf gestellt.

10 Wolfgang Höfling u.a. (Hrsg.). Berliner Kommentar zum Grundgesetz (Loseblattsammlung). Band 4. Art. 56 GG, Rn. 2. Berlin 2023.

11 Butzer, wie Anmerkung 2, S.214.

Lothar Klouten

Lothar Klouten ist B.A. Sozialwissenschaften und Geschichte, Pädagoge und Philosoph. Er forscht und veröffentlicht insbesondere zur Zeitgeschichte. In diesem Kontext auch zur Vorgeschichte, Entstehung und Entwicklung des Grundgesetzes, das auch aus juristischer Perspektive.

Kategorie: Politik

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Long Covid weiterhin unterschätzt

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Trotz anfänglicher Vorsicht Politik auf dem Holzweg?

Mit Blick zum Gesundheitssystem gibt es letztlich in der Regel genügend Kritikpunkte, die im Raum stehen, besonders Betroffene erheblich belastet ihren Alltag meistern müssen. Je nach sozialer Stellung spielt auch hierbei genau das eine nicht geringe Rolle. Im Vergleich zu den USA oder gar anderen Staaten mögen wir hierzulande noch uns glücklich schätzen. Dennoch kein Grund, Mißstände zu ignorieren oder zu verharmlosen.

Während der weltweiten Corona-Ausbrüche wurde relativ schnell deutlich, mit welchem Virus die Menschheit es zu tun hatte. Eine Meisterleistung war die Impfung, die millionenfach Menschenleben rettete. Trotzdem leiden weiterhin etliche unter Long Covid, den Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion, wenn die Symptome nicht enden wollen.

„Konsequent 60 Prozent“ – Marthas Buch verdeutlicht die Probleme

Im Artikel des Deutschlandfunk Nova versuchte Moderator Nik Potthoff den Zuhörern offensichtlich das Schicksal von Martha Dudzinski näherzubringen, die seit zwei Jahren nach ihrer Corona-Erkrankung mit erheblichen gesundheitlichen Einschänkungen zu kämpfen hat. Eine von vielen, die Dunkelziffer dürfte ziemlich hoch sein, der führende amerikanische Virologe Anthony Fauci geht gar von 25 bis 35 Prozent der COVID-19-Patienten aus.

Was veranlaßt die verantwortliche Politik, dem zu wenig Aufmerksamkeit zu schenken bis hin zu laxer Verharmlosung oder Beschimpfung seitens mancher deutschen Politiker, denken wir z.B. an Wolfgang Kubicki, der oftmals vorneweg kein Blatt vorm Mund nahm, um der Ampel-Regierung Versäumnisse zu bescheinigen, was  im Übrigen ebenso vor zwei Jahren geschah?

Statt endlich mal jene belastende neue Krankheit genauer auf den Prüfstand zu setzen, glänzt auch die deutsche Politik per Abwesenheit oder zumindest mittels Verharmlosung? Wieder einmal spielen fehlende Geldmittel eine große Rolle?

An der Oberfläche kratzen, keine Option!

Schön und gut, daß die Autorin ihren Fall thematisiert. Die Schattenseite bedeutet allerdings, daß sich nicht viel bis gar nichts ändern wird. Weiterhin leiden etliche unter den Folgen von Long Covid, greift Ignoranz um sich, besonders im Arbeitsleben, wo ohnehin Jobs eher rar sind, Konkurrenz es Geschädigten schier unmöglich macht, sich behaupten zu können!

Mit beherzten Gruppierungen in den Social Media wird es nicht getan sein, auch wenn jene Reaktion unbedingt verständlich ist und zunächst helfen mag, sich Gehör zu verschaffen. Selbst der sogenannte Long COVID Awareness Day, der im letzten Jahr am 15. März international ausgerufen wurde, um für mehr Aufmerksamkeit für Long-Covid-Betroffene und Anerkennung der Krankheit zu werben, wird nicht ausreichen. Die Politik hat zu handeln, und zwar deutlich und weitreichend.

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Gesundheit

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Wenn die Verkehrten bashen, freuen sich Populisten

Dieser Merz kocht och nur mit Wasser

Auf auf, möge der Clevere gewinnen, nur wie und vor allem so gänzlich ohne sich zu besinnen? Das wäre für den Mister BlackRock zuviel verlangt, dessen grauen Zellen haben ohnehin abgedankt. Denn wer per Ampelbashing hausieren geht, bei dem ist sowieso alles zu spät. Statt als Oppositionsführer seiner Rolle gerecht zu werden, verhält er sich wie populistische Schergen.

Während die einen deshalb vor Freude und Heimtücke sich auf die Schenkel kloppen, mögen andere lieber im Stillen woanders aufploppen. Die Frage lautet nur, für wessen Schwur? Wer allen Ernstes glaubt, dabei janz dumm am Ende schaut, jene Brandmauer gen AfD möge real gescheh’, dem kann man nicht mehr helfen. Träumt weiter von einem Land mit Elfen. Denn Faschisten kennen nur einen Weg, und der ist grausam und schräg. Statt aus der Geschichte zu lernen und deren Folgen zu erkennen, vermag jene Union simpelst sich weiter verrennen!

Obendrein lügen die Politiker in der Union viel zu lange schon, was für ein Hohn! Sie versprachen und versprechen stetig und ständig in Phrasen dem Wahlvolk, wessen Kompetenz sie angeblich haben. Auf jeder Wolk’ jib et nur flauschige Waben, mitnichten wollen CDU’ler den Menschen gutes gönnen, sie möchten sich lieber in poplistischem Gehabe verrennen, am Ende zahlt die Zeche wie eh und je der kleene Mann, von wegen, wat die Wirtschaftskompetenz Union so alles kann! Mannomann!

Mit Blick auf die Prognosen zur Bundestagswahl, welch dramatische Qual, sehen wir’s doch allemal. Die Wähler gönnen der Union erneut über 30 Prozent. Wer hat hierbei wohl erneut gepennt? Schon vergessen, was Kohl und auch Merkel haben verbockt? Von wegen blühende Landschaften im Osten! Verzockt! Bei vielen scheinen die Hirnzellen stetig zu rosten! Und zu wessen Kosten?

Von alledem, und das ist halt bequem, will auch Blackrockman Merz nüscht wissen, stattdessen, und das ist ziemlich beschissen, versucht er sich als Opposionsführer aufzuspielen, imponiert damit gar vielen, nur mit Ampelbashing wird es am Ende nicht getan sein. Alles simpler Wahlkampfschein, verbleibt Ungelöstes kleben. Eben!

Die Moral jener abstrusen Wahlkampfgeschicht’, punkte niemals mit populistischem Geschwätz, hierbei bestraft sich och jener Merzwicht, obliegt den Gesetzen bösartiger Hetz!

Wer tatsächlich meint, er könne ernsthaft Politik, möge besser mal eigene Fehlleistungen aus der Vergangenheit bedenken. Doch es bleibt simpel chic, sich selbst mit Lügen zu beschenken, es wird sich schon irgendwie einrenken. Das Fatale dabei, selbst die Sozialdemokratie in einer erneuten Großen Koalition keineswegs frei sei. Sozialdemokraten werden am Ende ihre eigene Politik aus Macht erneut verraten.

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Satire

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Gelassenheit an der Zeit

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Gedanken kreisen
ständig im Überfluß,
welch sinniger Genuß,
rückblickendes Reisen.

Schöpferisches Atemholen
genug Gelegenheiten ergibt,
nach langem Leben ausgesiebt,
mit Blick zurück, teilweise verstohlen.

Bloß keine Wehmut
zuviel Raum einnehmen sollte,
wer weiß schon, was man wollte,
Hauptsache es endet ohne Wut.

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Gedichte

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Wahldesaster oder nüchterne Erkenntnis?

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Bundespolitik wird davon kaum betroffen sein

Höchste Zeit, Faschisten und Neonazis endlich mal wesentlich deutlicher paroli zu bieten. Ganz besonders hierzulande nach dieser dunklen Zeit von 1930 bis 1945! Kein Wunder, daß ein Björn Höcke am frühen Abend ins ARD-Wahlstudio trat, um bei der ersten Frage an die Decke zu gehen. Schließlich könne doch in dessen Augen nicht sein, weiterhin seine Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft werde. Die unübersehbare Realität wird auch von ihm schlichtweg ausgeblendet. Schlimm genug, daß seit 2017 im Deutschen Bundestag jene angebliche Alternative für Deutschland ihr Unwesen treiben darf!

In den Landtagen Thüringen und Sachsen wurde gestern gewählt. Rund siebzig Prozent demokratische Parteien zusammen mit den üblichen Nichtwählern, das heißt, leider immerhin ein knappes Drittel nimmt billigend in Kauf, wieder Nazis gewähren zu lassen.

Der britische Deutschlandkenner James Hawes erklärt es uns

Das T-Online-Interview titelt, die Einheit 1990 war ein schwerer Fehler. Mit Sicherheit, erst recht mit Blick zur diesjährigen Wahl, die Rechnung Helmut Kohls mit dessen blühenden Landschaften hat sich von Beginn an als Trugschluß entpuppt. Nur wollte es kaum jemand wahrhaben. Westliche Ritter und Siedler eroberten das Land jenseits der Elbe und Saale in der Mitte des 12. Jahrhunderts, wie Hawes gezielt ausführt, während damals bereits Köln auf eine tausendjährige Geschichte zurückblickte.

Heidnische Slawen wehrten sich somit, fanden sich eben nicht damit ab, daß Ostelbien gewaltsam erobert wurde. Das sitzt ganz tief im dortigen Volk und schwingt bis heute nach. Der Ruf nach einem starken Staat, der daher radikal Bedrohungen entgegentritt, so führt der britische Germanist aus. Kein Wunder, daß sie während der Nazizeit und auch in DDR-Zeiten stillhielten. Vergessen wir nicht Lichtenhagen und die Pegida-Bewegung, alles im Osten Deutschlands sich ohne zu zögern austobte.

Konservative Medien wittern Oberwasser

Und das schon seit geraumer Zeit, deutlich sichtbar beim täglichen Regierungsbashing. Da wittern die Herrn Söder und Merz Oberwasser, wollen schon heute sich in Regierungsverantwortung wähnen. Dieser Kelch bleibt uns bisherig erspart, selbst wenn ausgerechnet die Liberalen nachtreten, die erneut in Landtagswahlen sichtbar scheiterten, das Getöne von Wolfgang Kubicki kann nur als kläglicher Versuch gewertet werden, billig abzulenken.

Ob die Bundespolitik nach diesen beiden Landtagswahlen, eine dritte steht uns noch in Brandenburg bevor, vom Aufwind der Nazipartei betroffen sein wird, bleibt dahingestellt. Im Westen können die Blauen keinesfalls so deutlich punkten, wie die Wahlprognosen uns zeigen.

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Politik

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