20 Milliarden Euro pro Jahr werden uns aktuell vorbehalten: Erbschaftsteuer und Grundsteuer sowie Vermögenssteuer
Das Bundesverfassungsgericht drohte in den 1990er Jahren dem Gesetzgeber mit dem direkten automatischen Wegfall von Erbschaftsteuergesetz und Grundsteuergesetz, das hätte enorme Steuerausfälle bedeutet. So wurde schnelles Handeln des Gesetzgebers erzwungen. Beide Neuregelungen kommentiere ich hier nicht. Nur so viel: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13 Oktober erneut über die Verfassungsgemäßheit der aktuellen Erbschaftsteuer.
Auch in den 1990er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Vermögenssteuergesetz als verfassungswidrig geurteilt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung gesetzt. Diese Frist ließ die schwarz-gelbe Bundesregierung Kohl verstreichen, da sie sich nicht auf eine verfassungskonforme Neubewertung von Immobilien einigen konnte. Die „Lösung“: Der Bundesrat beschloss, die Steuer ab dem 1. Januar 1997 nicht mehr zu erheben. Damit war das Bundesverfassungsgericht ausgehebelt. Das Vermögenssteuergesetz hat jedoch weiter formalen Bestand, da es nicht aufgehoben ist. Aktuell streben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und AfD eine Aufhebung des Gesetzes an. In den Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und Linken werden verschiedene Modelle zu einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer diskutiert.
Die NGO Oxfam wie auch Wirtschaftsinstitute haben berechnet, dass unter Berücksichtigung des Vermögenswachstums sowie der als -geringen- Ausgleich der Vermögenssteuer erhöhte Grundsteuer von 2% auf 3,5% und der dezenten Anhebung der Erbschaftsteuersätze der Steuerausfall durch die Nichterhebung der Vermögenssteuer von 1997 bis 2026 rund 380 Milliarden Euro betragen hat. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte betrug die Mindereinnahme im Bundeshaushalt 2025 etwa 20 Milliarden Euro, in einer Zahl: 20.000.000.000 Euro. Und wird um 4% pro Jahr geradezu progressiv ansteigen.
Resümee:
- Eine verfassungskonforme Gestaltung der weiter formell Bestand habenden Vermögenssteuer bedeutete, dass alle Kürzungen -insbesondere die im Bundessozialetat- weil gegenfinanziert aufgehoben werden könnten.
- Der Verzicht auf die Einnahmen aus der Vermögenssteuer bedingt einen massiven Finanztransfer von unten nach oben, der dem Grundgesetz, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz in Art. 3, widerspricht.
- Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eines Antragsberechtigten oder/und eine Verfassungsbeschwerde gegen den aktuellen Zustand der Nichterhebung der Vermögenssteuer hätte hohe Aussicht auf Erfolg.
Lothar Klouten
