
flickr.com/ Verbraucherzentrale Bundesverband/ (CC BY 2.0)
Wann wird die Lebensmittelindustrie endlich in die Schranken verwiesen?
Um gleich mal die Frage vorneweg zu beantworten. Wohl eher nicht. Dazu bedarf es keiner besonders weitreichenden Kenntnisse, weil völlig simpel stets dem Geruch des Geldes wie Schmeißfliegen gefolgt wird, ein Geflecht aus Lobbyisten, Politik und Justiz einen beständigen Puffer geschaffen hat, gegen den man schwerlich ankommt.
Umso wichtiger, daß Vereine wie foodwatch e.V. sich entsprechend engagiert mit den Machenschaften der Lebensmittelindustrie auseinandersetzen. Beim Verbraucherschutz muß man leider feststellen, daß der Etikettenschwindel oftmals nach wie vor an der Tagesordnung ist. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem gestrigen Urteil angemahnt, daß wo Himbeeren drauf sind, Himbeeren drin sein müssen. Stein des Anstoßes: Früchtetee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ vom Marktführer Teekanne.
Verbraucherzentrale Bundesverband erhielt zunächst Recht vorm EuGH
Die politische Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte im Juni dieses Jahres bereits per Urteil vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C 195/14 zunächst Recht erhalten, Bilder von Zutaten auf der Verpackung dürfen nicht für Werbezwecke benutzt werden, die eben nicht im Produkt selbst enthalten sind.
Wer bei einer Lüge ertappt, der wird in der Regel sich reumütig zeigen und Besserung zumindest anstreben, so die Erfahrung des Menschen von Kindheit an bis hinein ins Leben eines Erwachsenen. Sich manches mal nicht daran zu halten, mag vorkommen. Aber bei einem sensiblen Thema wie dem Verbraucherschutz, der immer notwendiger wurde angesichts einer Lebensmittelindistrie, die vornehmlich ihre Profitinteressen im Visier, statt Rücksicht auf die Kunden selbst zu nehmen, muß natürlich ein Instrument einer kritischen Auseinandersetzung folgen.
Politik deckelt Lobby der Lebensmittelindustrie
Weiterhin verbleibt der Etikettenschwindel, weil die Lebensmittellobby ständig neue Raffinessen aus dem Hut zaubert, wie foodwatch vollkommen zurecht anmerkt, klare Kennzeichnungsregeln fehlen, der Gesetzgeber es versäumte, nachzubessern. Die Politik hat somit tatsächlich sich diesen Problemen zu stellen, zuständig das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dessen Bundesminister, der CSU-Politiker Christian Schmidt, auch für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untergeordnet ist.
Dürfen wir mehr Klarheit erwarten im Sinne des Verbraucherschutzes? Dies sollte man eher verneinen mit Blick zum Vorgang bei Teekanne. Die Lobbyinteressen der Lebensmittelindustrie finden leider wesentlich mehr Berücksichtigung als „lästige Anmahnungen“ mittels Verbrauchern.
Wie bemerkte mal Jürgen Köditz:
„Verbraucherschutz: den gibt es nur, wenn die Verbraucher nichts verbrauchen!“
Ihr
Lotar Martin Kamm